Anerkennung von POP-Ausbildungsinhalten

Beschluss des Lehrausschusses vom 27. 9. 2018

Anerkennung von Inhalten des Fachspezifikums “Psychoanalytisch-orientierte-Psychotherapie” für das Fachspezifikum “Psychoanalyse/ Psychoanalytische Psychotherapie”

1.) Das fachspezifische Praktikum und die Praktikums-Supervision, sofern sie bei einem Mitglied der WPV oder des WAP absolviert wurde, kann zur Gänze anerkannt werden.

2.) Der „Status in Ausbildung unter Supervision“ von POP kann nicht einfach weitergeführt werden. Für die Übernahme von Kontrollfällen müssen die in der AO der WPV formulierten Bedingungen erfüllt sein: 1 Jahr theoretische Seminare + 2 Erstgesprächs-Seminare+ 3 supervidierte Erstgespräche. Hier kann aber die Regelung, dass bis zu einem 1/3 Inhalte einer anderen fachspezifischen Ausbildung angerechnet werden können, zur Wirkung kommen. Inhalte im Ausmaß eines Erstgesprächs-Seminar und eines Theorieseminars können gegebenenfalls angerechnet werden.

3.) Lehrtherapie: vorangegangene 4-stündige Lehranalysen werden anerkannt, wenn vorher eine 2 stündige Lehrtherapie gemacht wurde, muss vor Beginn der Seminare mindestens ein halbes Jahr eine 4-stündige Lehranalyse absolviert werden.

4.) Anerkennung von Seminaren: von sechs Theorie-Seminaren, können zwei durch Anerkennung von Inhalten ersetzt werden. Darüber hinaus kann eines der 2 Erstgesprächs-und Diagnostikseminare anerkannt werden. (Die Anerkennungen werden im Einzelfall besprochen und festgelegt.)

5.) Ein 2-stündiger POP-Kontrollfall kann 2 Monate nach Übernahme eines 4-stündigen Kontrollfalls unter Fortsetzung der psychoanalytisch-psychotherapeutischen Supervision als 2. Kontrollfall anerkannt werden.

Dipl. Psych. Michael Diercks
Leiter des Lehrausschusses der WPV 2018