Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus:
- Mitgliedsbeitrag (provisorische Mitgliedschaft der WPV)
- Honorar für die Lehranalyse
- Seminarbeiträgen (12 Pflichtseminare)
- Honorar für die Supervision
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Kosten für die Seminare sind in der Tarifordnung geregelt.
Mit Stand 2024 beträgt der Mitgliedsbeitrag für AusbildungskandidatInnen (provisorische Mitgliedschaft) € 212,- pro Jahr.
Die Gebühren für die Pflichtseminare betragen pro Seminarabend (2 UE) € 20,-.
Die Seminare finden wöchentlich (30 UE/Semester), 14-tägig oder in Blockform (15 UE/Semester) statt.
Der Lehrausschuss empfiehlt für die Lehranalysen und Supervisionen im Rahmen der Ausbildung einen Richtwert von € 70,- bis € 90,- pro Stunde.
Stipendien
- Die WPV hat 2008 einen Stipendienfonds eingerichtet, aus dem zinsfreie Darlehen vergeben werden. Anträge für ein solches „Darlehen zur teilweisen Deckung der Kosten der Lehranalyse“ können beim/bei der Vorsitzenden der WPV beantragt werden.
Es können bis zu € 5.000,- pro Jahr bzw. insgesamt maximal € 15.000,- zuerkannt werden. KandidatInnen oder Mitglieder der WPV finden die detaillierten Vergaberichtlinien im internen Bereich der Homepage unter „Lehrinstitut“. - Die IPV (Internationale Psychoanalytische Vereinigung) vergibt zinsfreie Darlehen für IPV-KandidatInnen. Ein „IPV-Kandidat" ist jemand, der an einem von der IPV anerkannten Institut ausgebildet wird. Die Höhe der Darlehen beträgt zwischen US $ 1.000,- und US $ 5.000,-. Die Darlehen können für jeden ausbildungsrelevanten Zweck verwendet werden. KandidatInnen oder Mitglieder der WPV finden die detaillierten Informationen im internen Bereich der Homepage unter „Lehrinstitut“.