Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus:

  • Mitgliedsbeitrag (provisorische Mitgliedschaft der WPV)
  • Honorar für die Lehranalyse
  • Seminarbeiträgen (12 Pflichtseminare)
  • Honorar für die Supervision

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Kosten für die Seminare sind in der Tarifordnung geregelt.

Mit Stand 2018 beträgt der Mitgliedsbeitrag für AusbildungskandidatInnen (provisorische Mitgliedschaft) € 208,- pro Jahr.

Die Gebühren für die Pflichtseminare betragen pro Seminarabend (2 UE) € 16,-.

Die Seminare finden wöchentlich (30 UE/Semester), 14-tägig oder in Blockform (15 UE/Semester) statt.

Der Lehrausschuss empfiehlt für die Lehranalysen und Supervisionen im Rahmen der Ausbildung einen Richtwert von € 70,- bis € 90,- pro Stunde.

Stipendien

  1. Die WPV hat 2008 einen Stipendienfonds eingerichtet, aus dem zinsfreie Darlehen vergeben werden. Anträge für ein solches „Darlehen zur teilweisen Deckung der Kosten der Lehranalyse“ können beim/bei der Vorsitzenden der WPV beantragt werden.
    Es können bis zu € 5.000,- pro Jahr bzw. insgesamt maximal € 15.000,- zuerkannt werden. KandidatInnen oder Mitglieder der WPV finden die detaillierten Vergaberichtlinien im internen Bereich der Homepage unter „Lehrinstitut“.
  2. Die IPV (Internationale Psychoanalytische Vereinigung) vergibt zinsfreie Darlehen für IPV-KandidatInnen. Ein „IPV-Kandidat" ist jemand, der an einem von der IPV anerkannten Institut ausgebildet wird. Die Höhe der Darlehen beträgt zwischen US $ 1.000,- und US $ 5.000,-. Die Darlehen können für jeden ausbildungsrelevanten Zweck verwendet werden. KandidatInnen oder Mitglieder der WPV finden die detaillierten Informationen im internen Bereich der Homepage unter „Lehrinstitut“.