Praktikumseinrichtungen des Fachspezifikums

Die Dauer des gesamten Praktikums und der begleitenden Supervision während der fachspezifischen psychotherapeutischen Ausbildung ist im Psychotherapiegesetz §6(2) festgelegt. Als Voraussetzung für die Erlangung des Status: "PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision" müssen mindestens die Hälfte der Praktikumszeiten und 20 Stunden Praktikumssupervision bereits absolviert sein.

Psychotherapiegesetz §6 (2)

2.Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung eines zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigten Psychotherapeuten durch ein Praktikum in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens in der Dauer von zumindest 550 Stunden, davon zumindest 150 Stunden innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens, samt
3. begleitender Teilnahme an einer Praktikumssupervision in der Dauer von zumindest 30 Stunden;

Die anerkannten Praktikumseinrichtungen (§8 Psychotherapiegesetz) finden Sie unter:
http://einrichtungen.ehealth.gv.at/SucheEinrichtung.aspx, öffnet neues Fenster wobei die Suche nur durch folgende Eingabe gelingt:
Ausbildungsbereich: PsychotherapeutInnen
Ausbildungsbereich: PTH, facheinschlägige Ausbildung