Liste der Psychoanalytischen Säuglings, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen der WPV
Mitglieder und KandidatInnen der WPV und AbsolventInnen des Fachspezifikums anderer Träger können das Weiterbildungscurriculum für Säuglings-, Kinder und Jugendlichen Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie absolvieren nachdem sie mit den Ausbildungsseminaren der Grundausbildung begonnen und den Status “PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision” erreicht haben. Besonders willkommen sind KandidatInnen und Mitglieder mit Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Die Anerkennung der Weiterbildung erfolgt 1 Jahr nach Abschluss der Grundausbildung.
Die Zusatzbildung "Psychoanalyse für Kinder und Jugendliche" in der WPV wird von der IPA (Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung) anerkannt, sofern alle Teile des Weiterbildungscurriculums inklusive der unter Pkt. 4b formulierten Psychoanalysen unter Supervision absolviert wurden.
CURRICULUM
1.) SELBSTERFAHRUNG
Lehranalyse von unterschiedlicher Dauer, zwischen 200 und 500 Stunden
2.) SEMINARE
a) Grundlagen der Psychoanalyse
1 Semester wöchentlich, 30 Unterrichtseinheiten (von der fachspezifischen Ausbildung angerechnet)
b) Psychoanalytische Entwicklungspsychologie:
1 Semester wöchentlich, 30 Unterrichtseinheiten: (von der fachspezifischen Ausbildung angerechnet)
c) Technik der Psychoanalyse und Psychoanalytischen Psychotherapie 1 Semester 14 tägig: 15 Unterrichtseinheiten (Von der fachspezifischen Ausbildung angerechnet)
d) Krankheitslehre der Psychoanalyse mit spezieller Berücksichtigung des Säuglings, Kindes – und Jugendalters (Theorie und Kasuistik):
2 Semester: 14-tägig insgesamt: 42 Unterrichtseinheiten
e) Technik der Psychoanalyse/ Psychoanalytischen Psychotherapie für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (Theorie und Kasuistik):
2 Semester 14 tägig: 42 Unterrichtseinheiten
3.) EIGENSTÄNDIGE ARBEIT
Nachweis von mindestens 200 Einheiten psychotherapeutischer Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen.
4.) SUPERVISION
a) Supervision von 2 Psychoanalytischen Psychotherapien eines Vorschul-, Latenzkindes oder eines/r Adoleszenten mit 2 Sitzungen pro Woche für die Dauer von mindestens 1 Jahr bei einem/r Lehrtherapeut/in in wöchentlichen Abständen (mindestens 50 Supervisions-Sitzungen).
Eine supervidierte psychoanalytische Psychotherapie von einem Kind oder Jugendlichen kann auch als Kontrollfall für die Ausbildung zum Erwachsenenpsychoanalytiker/in angerechnet werden. (Siehe Grundausbildung)
ODER
b) Supervision von 2 Psychoanalysen eines Vorschul-, Latenzkindes oder eines/r Adoleszenten mit 4 Sitzungen (mit einer Dauer von 45 bis 50 Minuten) pro Woche bei einer/m von der COCAP (IPA) anerkannten Lehranalytiker/in in wöchentlichen Abständen über mindestens 1 Jahr.
Eine supervidierte Kinder/ Jugendlichenanalyse kann auch als Kontrollfall für die Ausbildung zum Erwachsenenanalytiker/in angerechnet werden. (siehe Grundausbildung)
5.) ABSCHLUSS
Der Abschluss des Weiterbildungscurriculums erfolgt durch eine mündliche Falldarstellung mit Diskussion theoretischer und technischer Fragestellungen vor einer Seminargruppe und zwei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis oder Lehrbeauftragten Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie für Säuglinge, Kinder und Jugendliche der WPV.
Nach Abschluss der fachspezifischen Ausbildung "Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie" in der WPV und Absolvierung der Ausbildungsschritte Pkt. 1.-4.a) des Weiterbildungscurriculums erfolgt nach einem Jahr die Eintragung in die von der WPV geführten Liste als "Psychoanalytische PsychotherapeutIn für Säuglinge, Kinder und Jugendliche".
Nach Abschluss der Ausbildung der fachspezifischen Ausbildung "Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie" in der WPV und nach Absolvierung aller Ausbildungsschritte des Weiterbildungscurriculums inklusive der unter 4.b) formulierten supervidierten Psychoanalysen erfolgt die Registrierung als "PsychoanalytikerIn/Psychoanalytische PsychotherapeutIn für Kinder und Jugendliche".