Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Psychoanalytiker/in in der WPV
Allgemein gelten für die Zulassung zur Ausbildung als PsychoanalytikerIn die Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes., öffnet neues Fenster
Mit dem Psychotherapie-Gesetz ist die Psychotherapie-Ausbildung seit 1990 gesetzlich geregelt, die Wiener Psychoanalytische Vereinigung ist als fachspezifische psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung anerkannt.
Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen, der erste allgemeine Teil, das Psychotherapeutische Propädeutikum ist für alle AusbildungsteilnehmerInnen und für alle anerkannten Psychotherapiemethoden gleichermaßen verbindlich. Er ist die gemeinsame Grundlage für alle PsychotherapeutInnen. Der zweite spezielle Teil, das Psychotherapeutische Fachspezifikum, betrifft die konkrete Ausbildung in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden., öffnet neues Fenster
An der Ausbildung in der WPV Interessierte wenden sich an den Leiter des Lehrausschusses und werden nach einem Gespräch mit ihm zu persönlichen Vorstellungsgesprächen bei drei weiteren Mitgliedern des Lehrausschusses eingeladen. Diese Gespräche sollen es dem Lehrausschuss ermöglichen, die persönliche und formale Eignung für die angestrebte Ausbildung zu beurteilen. Die Entscheidung über die Aufnahme zur Ausbildung wird nach Durchführung aller vier Gespräche im Lehrausschuss getroffen.
Lehrausschuss der WPV
Dr. Hemma Rössler-Schülein (Leitung)
Dr. Erla Maria Ammerer
DP Michael Diercks
Dr. Sabine Götz
Mag. Melitta Schwinghammer
Mag. Wolfgang Oswald (ex officio)
Dr. Marie-Luise Kronberger (Leitung Kinderanalyse)
Dr. Alicja Smolen (Leitung Kinderanalyse)