Behandlungskosten

Die Kosten für die Erstgespräche werden von den Sozialversicherungsträgern (ausgenommen KFA) übernommen, mit allfälligen Selbstbehalten (BVA, SVA) und unter folgenden Voraussetzungen:

Versicherte der BVA müssen zum Erstgespräch einen Ersatzarztschein unterschrieben von einem niedergelassenen Arzt, Versicherte der anderen Krankenkassen müssen eine Bestätigung (gelber Schein), unterschrieben von einem niedergelassenen Arzt, zum Erstgespräch mitbringen.

Sollte bei unseren Vertragspartnern (Versicherungsträgern) kein Versicherungsanspruch feststellbar sein, verpflichtet sich der Patient/die Patientin, die Kosten der Erstgespräche (75 € pro Gespräch) aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Kassenverrechnung bei psychotherapeutischen Parallelbehandlungen generell nicht möglich ist.